Tauchbasis: Hafenstrasse 5, 04442 Zwenkau

Tauchregeln

Hygieneregeln

1. mit Betreten der Basis Hände waschen und desinfizieren
2. mind. 1,5m Abstand zu anderen Personen
3. Maskenpflicht in Kursen und direktem Personenkontakt
4. generelle Maskenempfehlung
5. Mietausrüstung bei Übernahme und der Rückgabe desinfizieren

Basisnutzung

1. Basisgebühr 10 € für Taucher und 6 € für Nicht-Taucher
2. NICHT gesperrte Anrödeltische dürfen genutzt werden
3. gepflasterte Fläche ausschließlich für Kurse
4. KEIN Zutritt in die Räumlichkeiten
5. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten

Tauchregeln

1. Jeder Taucher muss sich bei der Tauchbasis Zwenkauer See zu Beginn eines Tauchtages anmelden und bei Abreise austragen. Hierfür ist das digitale Tauchjournal mittels RFID Transponders zu nutzen. Tagesgäste ohne RFID Transponder werden von uns bei der Anmeldung eingetragen.
2. Tauchen ist nur mit einer aktuell gültigen ärztlichen Tauchtauglichkeitsbescheinigung gestattet.
3. Das Tauchen ist nur an der gekennzeichneten Einstiegsstelle und vom Tauchbasis-Boot aus gestattet.
4. Es darf nicht in den Verbotsgebieten getaucht werden.
5. Das Tauchen unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen ist verboten.
6. Es wird empfohlen eine Stunde vor dem Tauchen das Rauchen einzustellen. Ist ein Divemaster oder Tauchlehrer für Ausbildung oder einen geführten Tauchgang mit im Wasser, ist das Rauchen eine Stunde vor dem Tauchgang untersagt.
7. Jeder Taucher hat eine Oberflächenmarkierungsboje mitzuführen und muss in der Lage sein, diese zu benutzen. Ist der Taucher nicht in der Lage, eine Boje zu setzen, darf nur mit einem Guide der Tauchbasis getaucht werden.
8. Beim Auftauchen außerhalb der markierten Einstiegsstelle ist ab einer Tiefe von 5 Metern eine Oberflächenmakierungsboje zu setzen.
9. Während des Tauchens ist ein Abstand von 2 – 3 Metern zum Gewässergrund sowie mindestens 1 Meter zur Unterwasserflora einzuhalten.
10. Der Taucher verpflichtet sich innerhalb seiner Ausbildungsstufe zu tauchen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Gas- und Tiefengrenzen seines Ausbildungsstandes einzuhalten.
11. Es sind zwei getrennt voneinander absperrbare erste Stufen zu verwenden (Kaltwasserkonfiguration).

Tauchregeln

12. Es ist ein Schneidwerkzeug mitzuführen.
13. Die Nutzung des Sees zu Tauchausbildungszwecken ist ausdrücklich nur Personen gestattet, die einer anerkannten Tauchsport Organisation angehören, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können und im Teaching Status sind.
14. Der Rebreather Taucher hat genügend Bailout mitzuführen.
15. Solotauchgänge sind ausschließlich ausgebildeten Tauchern gestattet (Brevet muss vorliegen).
16. Solotauchgänge sind inkl. Tauchplan, Ein- und Ausstiegszeit und maximale Tiefe auf der Basis anzumelden. Mindestens eine Person muss als Oberflächensupport vor Ort sein.
17. Die Tauchbasis Zwenkauer See GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Tauchcomputer nach einem Tauchgang zu kontrollieren.
18. Die Tauchbasis Zwenkauer See GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, Taucher vom Tauchen im Zwenkauer See auszuschließen.
19. Bei einem Tauchunfall ist sofort die Basisleitung zu verständigen. Die Rettungskette wird von der Basisleitung eingeleitet. Sollte diese im Ausnahmefall nicht sofort erreichbar sein, wird diese vom Nutzer oder Begleiter umgehend selbst eingeleitet.
20. Nottelefon, Sauerstoff sowie Erste Hilfe Koffer sind vorhanden.
21. Bei einem Unfall übernimmt der Verunfallte alle damit verbundenen Kosten, auch für Fehlalarme, welche durch sein Verhalten ausgelöst werden.
22. Ein Verstoß gegen die genannten Regeln kann zum Ausschluss vom Tauchen im Zwenkauer See führen.